Sicherlich für so einige DSL-Nutzer interessant ist ein Urteil des Amtsgericht Fürth (AZ: 340 C 3088/08).
Ein Kunde hatte einen Vertrag für einen DSL 16000 Anschluss abgeschlossen. Tatsächlich wurde aber nur ein Viertel der Leistung erreicht, mehr konnte der Provider nicht liefern. Der Kunde wollte daraufhin den 24-monatigen DSL-Vertrag kündigen. Der Provider wollte sich mit seinen (wie üblich sehr allgemein gehaltenen) AGBs heraus reden, es könnte immer nur die am Wohnort tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit geleistet werden. Das Gericht sah dies nun allerdings etwas anders. Das Gericht sieht eine erhebliche Pflichtverletzung, da die vereinbarte Bandbreite gar nicht beliefert werden kann.
Man darf also gespannt sein, ob ein paar weitere Gerichte folgen werden. Die Provider werden sich von einer Entscheidung eines Amtsgerichts wohl leider nicht beeindrucken lassen, da muss schon eine höhere gerichtliche Entscheidung her.
Was war das damals ein großes hin und her, als es um die Vorratsspeicherung ging. Schließlich wurde dem ganzen durch das Bundesverfassungsgericht ein Riegel vorgeschoben.
Ein ein neues Gesetz kann sich die Regierungskoalition aus CDU und FDP derzeit nicht einigen, die FDP will schließlich auch eine Netzpartei sein…
Jetzt hat man die Speicherung von Verbindungsdaten einfach durch die Hintertür offen gelassen. Es geht dabei um Daten, die die Telekommunikationsunternehmen für Abrechnungen untereinander nutzen. Die “Verkehrsdaten” dürfen unbegrenzt gespeichert werden. Im eigentlich verhandelten Gesetzentwurf sollte eine Begrenzung auf 3 Monate stehen. Diese hat man vor der Abstimmung einfach mal kurzfristig entfernt. Die Verkehrsdaten dürfen nun völlig unbegrenzt gespeichert werden!
Einen Blick auf diese Verkehrsdaten haben längst Polizei und Staatsanwaltschaften geworfen. Die sind natürlich über die Möglichkeiten begeistert, so kann schließlich wieder vieles abgefragt und überwacht werden. Die Vorratsspeicherung einfach durch die Hintertür eingeführt…
Mehr zum Thema:
taz.de zum neuen Telekommunikationsgesetz