Eine sogenannte “kleine Anfrage” der FDP an die Bundesregierung hat ergeben das noch völlig unklar ist wie der sogenannte Bundestrojaner, also eine Möglichkeit der Online-Durchsuchung für Ermittlungsbehörden wie die Polizei, technisch umgesetzt werden soll.
Nicht verwunderlich da sich die Frage stellt wie Firewalls und sonstige Sicherheitsmechanismen umgangen werden sollen?!
Um die technische Umsetzung kümmert sich das Bundeskriminalamt im Rahmen eines Entwicklungsprojektes. Einige Fragen die dabei geklärt werden sollen sind:
Die Bundesregierung geht laut Antwort auf die “kleine Anfrage” davon aus das eine unerwünschte Verwendung des Programms durch “dritte” wirksam verhindert werden kann. Es soll im übrigen auch keine Absprache mit Herstellern von Software geben die dann Hintertüren einbauen müßten wodurch die Ermittlungsbehörden durchschlüpfen könnten.
Nebenbei ist die gesetzliche Seite auch noch nicht geregelt da Online-Durchsuchungen derzeit noch nicht durchgeführt werden dürfen. Die Bundesregierung plant die Strafprozessordnung zu ändern und dadurch die Onlinedurchsuchung von Computern zumindest gesetzlich zu ermöglichen.
Derzeit gibt es also noch sehr viele offene Punkte. Spannend bleibt wie das Programm realisiert werden soll wenn es keine Hintertüren für das Tool gibt…
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Tja, aber ist es denn überhaupt möglich sich mit allen Softwareherstellern zu einigen? Wo sich jetzt gerade Open Source in verschiedenen Bereichen durchsetzt? Ich sehe da irgendwie noch keine Möglichkeiten.
Scheint eine reine Politikeridee zu sein, dieser Bundestrojaner!
Fast alle Fragen beantwortet dieser Artikel ::: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24766/1.html :::, bleibt nur ein Problem: Irgendwann wird das eigentliche Programm von jemandem isoliert, man muß also ständig neu entwickeln – also ‘Wie wird eine Weiterverbreitung des entwickelten Programms verhindert’